Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte!
Dieser Leitfaden soll Ihnen erste Informationen liefern und einen kleinen Einblick in die Arbeit unserer Schule gewähren.
Steckbrief
Die Overbergschule Voltlage ist eine Grundschule mit Schulkindergarten. Sie bekam ihren Namen vom Theologen und Priester Bernhard Overberg.
Im aktuellen Schuljahr werden an unserer Schule 87 Kinder in 5 Klassen unterrichtet.
Die Schule soll nicht allein Unterrichtsstätte, sondern auch Lebens- und Erfahrungsraum für alle sein. Die Kinder sollen sich geborgen und wohl fühlen, um in einer harmonischen Atmosphäre lernen zu können. Aber auch Rücksichtnahme und Respekt voreinander sind Bestandteile des sozialen Lernens und Teil unserer pädagogischen Arbeit.
Wir sind um ein abwechslungsreiches Schulleben bemüht, damit jedes Kind seinen individuellen Fähigkeiten entsprechend gefördert werden kann. Kinder lernen mit allen Sinnen. So bieten praktische, musische, sportliche und soziale Aktivitäten eine gute Möglichkeit mit allen Sinnen zu lernen.
„Jedes Kind kann irgendetwas besonders gut,
wir müssen Zeit und Raum geben
um es herauszufinden.“
Arbeitsgemeinschaften
In den Klassen 3 und 4 werden halbjährlich/jährlich Arbeitsgemeinschaften angeboten, um besondere Fähigkeiten oder Interessen zu berücksichtigen und zu fördern.
Die Angebote sind unterschiedlich, es besteht eine Teilnahmepflicht.
Ärztliche Untersuchungen
In jedem Schuljahr werden die Zähne der Kinder vom Schulzahnarzt untersucht.
Bei Behandlungsbedarf erhalten Sie Nachricht.
Aufsicht
Die Frühaufsicht beginnt um 7.50 Uhr, der Unterricht beginnt um 8.05 Uhr.
Bitte schicken Sie Ihr Kind in diesem Zeitraum zur Schule.
Die Schlussaufsicht endet, wenn die Schüler/innen das Schulgrundstück verlassen haben.
Während der Pausen halten sich die Kinder auf dem Schulhof auf und werden beaufsichtigt.
Ausflüge
Jährlich können mehrere Wandertage, sowie Ausflüge durchgeführt werden.
In der 3. oder 4. Klasse findet in der Regel ein dreitägiger Schullandheimaufenthalt statt.
Betreuung
Seit Beginn des Schuljahres 2001/02 ist unsere Schule „verlässlich“, d.h. nach dem Unterricht können die Kinder bis 13.00 Uhr betreut werden. Eine Fachkraft (Frau Maria Overberg) steht zur Verfügung. Die Betreuung ist für die Eltern kostenlos.
Beurlaubung
Der Klassenlehrer/die Klassenlehrerin kann Ihr Kind bei einem wichtigen Anlass beurlauben. Längerfristige Beurlaubungen müssen (auf schriftlichem Antrag) von der Schulleitung genehmigt werden. Bitte stellen Sie die Anträge jeweils vor dem zu erwartenden Anlass.
Bundesjugendspiele
Jährlich finden im Wechsel Bundesjugendspiele in der Leichtathletik (Laufen-Springen-Werfen), ein Spiel- und Spaßfest oder ein Judotag für alle Klassen statt. So erleben die Schüler unterschiedliche Formen des Wettkampfs. Sie erhalten rechtzeitig Nachricht, welche Form des Wettkampfs im Schuljahr angeboten wird.
Computer
Einschulung
In der Regel ist der Einschulungstag immer der Sonnabend nach Beginn des Schuljahres. Er beginnt mit einem Wortgottesdienst, anschließend erleben die Kinder ihre erste Schulstunde in ihrer neuen Klasse. Für die Eltern und Gäste bietet der Förderverein Kaffee und Kekse an, um ihnen die Wartezeit zu verkürzen. Für die Eltern der Neuankömmlinge wird jeweils schon vor den Ferien ein Informationsabend angeboten.
Elternarbeit
Im Laufe eines Schuljahres findet in jedem Jahrgang mindestens ein Elternabend statt.
Zudem haben Sie weiterhin die Möglichkeit sich an zwei Elternsprechtagen über die Leistungen und das Arbeits- und Sozialverhalten Ihres Kindes zu informieren. Einzelgespräche mit den Lehrkräften sind bei auftretenden Problemen auch außerhalb des Elternsprechtages möglich. Bitte vereinbaren Sie hierzu telefonisch einen Termin.
Für Sport- und Spielfest, Wanderungen und Weihnachtsfeiern nehmen wir gerne die Mitarbeit der Eltern in Anspruch und freuen uns über engagierte Helfer.
Elternbriefe
Termine oder wichtige Mitteilungen erhalten Sie in regelmäßigen Abständen in Form von Elternbriefen oder per E-Mail.
Elternvertretung
Die Vertretung der Eltern in der Schule ist durch den § 88 des Nds. Schulgesetzes (NSchG) geregelt. Als Mitglied der Klassenelternschaft können Sie in den unterschiedlichen Gremien mitarbeiten.
Aus ihren Reihen wählt die Klassenelternschaft ihre Elternvertreter (1. Vorsitzender und Stellvertreter), die wiederum den Schulelternrat bilden.
Gemeinsam mit der 3. gewählten Elternvertretung nehmen Sie auch an den Klassen- oder Zeugniskonferenzen teil. Fragen hierzu beantwortet Ihnen gern der jeweilige Klassenlehrer am ersten Elternabend.
Im Schulvorstand wirken Schulleiter, 4 Lehrkräfte und 4 Vertreter der Eltern zusammen, um die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätssicherung zu gestalten.
Die Schulleitung unterrichtet jeweils die Gremien Schulvorstand und Gesamtkonferenz.
Der Schulvorstand entscheidet z.B. über
- Tätigkeiten der päd. Mitarbeiter/innen
- Anträge auf Genehmigung einer bes. Organisation/
Schulversuche (z.B. Verlässliche Grundschule)
- Überprüfung der Arbeit in der Schule
- Ausgestaltung der Stundentafel
- Durchführung von Projekten u.s.w.
Nähere Informationen: www.loccum.de/schulvorstand
Die Gesamtkonferenz setzt sich aus allen Lehrern der Schule und vier Elternvertretern zusammen.
Die Gesamtkonferenz entscheidet z.B. über
- das Schulprogramm
- die Schulordnung
- Geschäfts- und Wahlordnungen
- Grundsätze für Leistungsbewertung
- Klassenarbeiten und Hausaufgaben
im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.
Nähere Informationen: www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de
Englisch
Verbindlich nehmen alle Schülerinnen und Schüler der 3. und 4. Klasse am Englischunterricht teil, wobei nur im 4. Jahrgang eine Note erteilt wird. Der Stundenanteil beträgt 2 Wochenstunden. Die Methodenauswahl soll entdeckendes Lernen fördern, nicht aber die Arbeit weiterführender Schulen vorwegnehmen.
Entschuldigungen
Bei Krankheit ist aus Gründen der Sicherheit eine telefonische Krankmeldung vor Unterrichtsbeginn empfehlenswert. Am 3. Versäumnistag muss ein Kind in der Schule abgemeldet werden.
Fahrrad
Schüler/innen, die mit dem Fahrrad zur Schule kommen, sollten das Rad sicher beherrschen und in der Lage sein sich verkehrsgerecht zu verhalten. Daher ist es empfehlenswert, das Rad erst ab der 3. Klasse zu benutzen, außer bei längeren Schulwegen.
Ferien
Eine Übersicht über die Ferientage entnehmen Sie bitte den Jahreskalendern. Am Tag der Halbjahreszeugnisse und am letzten Schultag vor Beginn der Sommerferien endet der Unterricht immer nach der 3. Stunde.
Das Familienbüro der Samtgemeinde Neuenkirchen bietet Ferienbetreuung an. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die Schule.
Förderverein
Vor einigen Jahren wurde von engagierten Eltern ein Förderverein gegründet. Vorsitzender ist Bernhard Egbert. Weitere Mitglieder des Vorstands sind der Internetseite unserer Schule zu entnehmen. Der Förderverein hat sich zur Aufgabe gemacht, unsere Schule in ideeller und materieller Hinsicht zu unterstützen.
Beitrittsformulare liegen in der Schule aus. (Jahresbeitrag 12,00 €)
Frühstück
Am Ende der 2. Unterrichtsstunde frühstücken wir gemeinsam. Wir bitten darum, Ihren Kindern ein gesundes Frühstück ohne Süßigkeiten und ein Getränk mitzugeben. Achten Sie auch beim Getränk auf eine gesunde Auswahl (keine Coca-Cola!)
Ganztag
Geld
Grundsätzlich sollten Sie Ihrem Kind nur Geld mitgeben, wenn aus gegebenem Anlass Beiträge eingesammelt werden.
Gottesdienste
Zu besonderen Anlässen (Schuljahresbeginn, Adventszeit, u.a. … ) feiern wir mit allen Kindern einen gemeinsamen Gottesdienst. Die Schüler der 1. – 4. Klasse nehmen abwechselnd an den monatlichen Wortgottesdiensten/ Messen teil.
Hausaufgaben
Hausaufgaben dienen der Festigung und Übung.
Durchschnittlich sollte die Dauer im 1./2. Schuljahr 30 Minuten und im 3./4. Schuljahr etwa 45 Minuten betragen.
An 3 Tagen (Dienstag, Mittwoch, Donnerstag) findet von 13.30 – 15.00 Uhr in der Schule eine Hausaufgabenbetreuung statt. Die Teilnahme ist für die Eltern kostenlos.
Die Kontrolle der Hausaufgaben auf ihre Richtigkeit liegt bei den Eltern.
Homepage
Unsere Schule verfügt über eine Homepage im Internet, dort sind allgemeine Informationen und Termine angegeben.
Karneval
Am Rosenmontag feiern wir mit den Kindern und sie dürfen schon verkleidet zur Schule kommen. Der Zeitrahmen entspricht dem Stundenplan des Kindes.
Konferenzen
„In der Gesamtkonferenz wirken die an der Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule Beteiligten in päd. Angelegenheiten zusammen.“
Sie entscheidet über das Schulprogramm, z.B. die Schulordnung, Leistungsbewertungen und Klassenarbeiten und Hausaufgaben (§ 34).
Teilkonferenzen gibt es für Fächer oder Klassen (Zeugniskonferenz).
Krankheiten
Bei ansteckenden Krankheiten (Scharlach, Salmonellen, …) benötigen wir Ihre sofortige Information, um vorbeugende Maßnahmen ergreifen zu können. Ihr Kind kann die Schule erst wieder besuchen, wenn eine Unbedenklichkeitserklärung des behandelnden Arztes vorliegt.
Läuse
Stellen Sie bei Ihrem Kind Läuse fest, schicken Sie es nicht in die Schule. Bei Lausbefall informieren Sie uns bitte direkt, behandeln Sie ihr Kind und schicken es mit ärztlichem Attest wieder die Schule.
Lehrmittel
Schulbücher können von der Schule für eine Leihgebühr ausgegeben werden.
Arbeitshefte und andere Lehrmittel müssen selbst angeschafft werden.
Versehen Sie die Bücher mit einem Schutzumschlag, damit sie mehrere Jahre eingesetzt werden können.
Notfall
Bitte geben Sie uns für Notfälle eine zusätzliche Telefonnummer einer Vertrauensperson Ihres Kindes an, falls Sie nicht erreichbar sind.
Projekte
Zu verschiedenen Anlässen ( z.B. Weihnachten) werden Projekttage oder eine Projektwoche durchgeführt. An diesen Tagen ist die Mitarbeit der Eltern wünschenswert.
Radfahrprüfung
Die Radfahrprüfung besteht aus einer theoretischen und einer praktischen Prüfung und wird am Ende des 4. Schul-jahres im Sachunterricht vorbereitet und abgenommen.
Regeln
Wo viele Menschen miteinander leben und arbeiten sind Regeln notwendig. Sie finden sich wieder in den jeweiligen Klassenordnungen, die gemeinsam erarbeitet werden und der Schulordnung (s. auch Anhang).
Religion
Da an unserer Grundschule überwiegend katholische Schüler/innen sind, wird nur katholischer Religionsunterricht (2 Stunden pro Woche) erteilt.
Freiwillig nehmen alle Schüler/innen anderer Glaubensgemeinschaften oder ohne Religionszugehörigkeit daran teil.
Wenn Kinder nicht am Religionsunterricht teilnehmen sollen, benötigen wir eine schriftliche Abmeldung.
Im Zeugnis kann eine Beurteilung der Leistungen abgegeben oder die Teilnahme am Religionsunterricht bescheinigt werden.
Schriftliche Arbeiten
Im 1. und 2. Schuljahrgang liegt der Schwerpunkt der Leistungsfeststellung auf der unmittelbaren Schülerbeobachtung und auf Lernzielkontrollen.
In den Jahrgängen 3 und 4 sind neben den mündlichen Beiträgen (z.B. Präsentation/Referate) auch schriftliche Arbeiten ein Teilbereich der Benotung.
In allen Fächern geben Tests, Lernzielkontrollen und schriftliche Arbeiten Auskunft über den Leistungsstand des Kindes.
Das Arbeits- und Sozialverhalten wird dokumentiert.
Schulärztliche Untersuchung
Die Einschulungsuntersuchung wird im Kindergarten durchgeführt. Alle Ergebnisse leitet die Schulärztin zur Information an die Schule weiter.
Schulbus
Kinder, die mehr als 2 km von der Schule entfernt wohnen, haben Anspruch auf Nutzung des Schulbusses. Sie erhalten jährlich einen Fahrausweis.
Schulkindergarten
Seit 2003/04 ist der Grundschule Voltlage ein Schulkindergarten angegliedert, der Schüler/innen aus Voltlage und Merzen aufnimmt, die vom Schulbesuch zurückgestellt wurden.
Er stärkt die Schulfähigkeit und die Schulbereitschaft, so dass die Kinder in der ersten Klasse erfolgreich mitarbeiten können.
Schulordnung
Schulprogramm
Jede Schule hat ein Schulprogramm, das Aussagen über die pädagogische Arbeit der Schule enthält. Es unterliegt der ständigen Fortschreibung.
Schulträger
Die Samtgemeinde Neuenkirchen ist Schulträger der drei Grundschulen.
Leiterin des Schulamtes ist Frau Klaus-Karwisch (Telefon-Nr.: 05465-20129)
Schwimmen
Immer zum 1. Februar des Schuljahres beginnt die 2. Klasse mit dem Schwimmunterricht. Dieser wird ein Jahr lang im Hallenbad Recke erteilt (Freitag von 10.30 – 12.00 Uhr). Nur in den Ferien von NRW entfällt der Unterricht. Stattdessen findet Sportunterricht statt. Die Schüler haben die Möglichkeit alle Schwimmabzeichen zu erwerben.
Sportunterricht
Für den Sportunterricht benötigt Ihr Kind neben T-Shirt und Turnhose auch ein paar passende Turnschuhe (mit hallentauglichen Sohlen). Alle Teile sollten mit Namen versehen sein.
Sollte Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht am Sportunterricht teilnehmen dürfen, bitten wir Sie um eine ärztliche Stellungnahme oder eine schriftliche Entschuldigung.
Telefon
Die Schule hat die Telefonnummer 05467 – 475.
Bitte rufen Sie in der Schule nur vor Unterrichtsbeginn, in den Pausen oder in der Bürozeit unserer Schulsekretärin (siehe Homepage: Unsere Schule). Außerhalb dieser Zeiten haben Sie im Notfall Gelegenheit, eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter oder per Email zu hinterlassen.
Umweltschutz
Wir bemühen uns, die Kinder zu einem umweltbewussten Verhalten zu erziehen. Achten Sie mit darauf, umweltfreundliche Schulmaterialien zu verwenden und Einwegverpackungen zu vermeiden.
Unfallversicherung
In der Schule, auf dem Schulweg und bei besonderen Veranstaltungen ist Ihr Kind durch die Gemeindeunfallversicherung versichert. Wenn bei einem Unfall ein Arztbesuch erforderlich ist, informieren Sie uns bitte unverzüglich, damit eine Unfallmeldung erfolgen kann.
Unterrichtsausfall
Die Entscheidung darüber, ob bei extremen Witterungsverhältnissen (z.B. Eisglätte, Schnee, …) der Unterricht ausfällt, trifft die Landesschulbehörde. Die Information wird morgens über den Rundfunk bekanntgegeben. Erziehungsberechtigten, die eine unzumutbare Gefährdung ihrer Kinder auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, ist es freigestellt, ihre Kinder für einen Tag zu Hause zu lassen, auch wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet ist.
Verkehrserziehung
Ein Bestandteil des Sachunterrichts ist die Verkehrs-erziehung. Richtiges Verhalten als Fußgänger und Radfahrer wird in allen Klassenstufen trainiert. Achten Sie bitte auch darauf, dass Kinder dieser Altersstufe in der Regel auf dem gesicherten Rücksitz transportiert werden müssen.
Verlässliche Grundschule
Seit dem Schuljahr 2001/02 ist die Overbergschule „verlässlich“, d.h. die Schüler/innen können nach dem regulären Unterricht noch bis 13.00 Uhr betreut werden. Sie haben die Möglichkeit ihre Hausaufgaben zu erledigen oder spielen, malen oder basteln.
Waffen
Den Schülern ist es untersagt, Waffen jeder Art, also auch keine Messer oder Gaspistolen, mit in die Schule oder zu Veranstaltungen zu bringen.
Das Verbot bezieht sich auch auf Feuerwerkskörper.
Wahlen
In der Regel wählt die Klassenelternversammlung zu Beginn des 1. und 3. Schuljahres den/die Klassenelternratsvorsitzende/n und 2 Stellvertreter für zwei Jahre. Diese nehmen dann an den Klassen-/Zeugniskonferenzen teil.
Zeugnisse
Zeugnisse sind offizielle Leistungsbeschreibungen, die halbjährlich erteilt werden.
Nur im ersten Schuljahrgang erhalten die Kinder erst am Ende des Schuljahres das erste Zeugnis.
In Klasse 1 und 2 erfolgt die Beurteilung in der Form von Lernstandbeschreibungen, in der 3. und 4. Klasse erhalten die Kinder Zensuren.
Am Ende der Klasse 2 erfolgt eine Versetzung. Sie kann nicht ausgesprochen werden, wenn in zwei von drei Lehrgängen (Lesen, Schreiben und Mathematik) das Lernziel nicht erreicht ist.
In den Klassen 3 und 4 muss das Schuljahr wiederholt werden, wenn die Leistungen in zwei von drei Hauptfächern (Deutsch, Mathematik, Sachunterricht) mit mangelhaft bewertet wurde.
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