Als Schule sind wir auf die Mitarbeit und Unterstützung unserer Elternschaft angewiesen. Möglichkeiten der Elternmitwirkung sind:
1. Klassenelternrat
2. Schulelternrat
3. Gesamtkonferenz
4. Schulvorstand
1. Klassenelternrat:
Die Erziehungsberechtigten einer Klasse wählen für einen Zeitraum von zwei Jahren den Elternratsvorsitzenden sowie einen Stellvertreter. Diese gewählten Personen vertreten die Elterninteressen innerhalb ihrer Klasse gegenüber den Lehrern und der Schulleitung und kümmern sich um Organisatorisches, wie z. B. Klassenfeste. Darüber hinaus nehmen sie gemeinsam mit einem dritten Vertreter, der ebenfalls in der Klasse gewählt wird, an Klassen- und Zeugniskonferenzen teil.
2. Schulelternrat:
Der Schulelternrat der Overbergschule Voltlage besteht aus den Elternratsvorsitzenden der Klassen und ihren jeweiligen Vertretern. Das wurde in einer besonderen Satzung festgelegt. Alle Mitglieder sind stimmberechtigt. Der Schulelternrat vertritt die Interessen der Elternschaft gegenüber der Lehrerschaft, der Schulleitung, dem Schulträger und der Landesschulbehörde. Er informiert und unterstützt die Klassenelternschaften.
Die Schulleitung und die Lehrkräfte sehen im Schulelternrat eine Schnittstelle zwischen Lehrerschaft und Eltern in allen Belangen.
3. Gesamtkonferenz
Aus den Reihen der Elternschaft werden Vertreter für Gesamtkonferenz und Schulvorstand gewählt. Diese Wahl erfolgt an unserer Schule alle 2 Jahre. Scheidet ein Mitglied aus, rückt ein Vertreter nach bzw. es erfolgt eine Nachwahl.
Die Gesamtkonferenz entscheidet z. B. über:
1. das Schulprogramm
2. Schulordnung
3. Geschäfts- und Wahlordnungen
4. Grundsätze für Leistungsbewertungen und -beurteilungen
5. Klassenarbeiten und Hausaufgaben sowie deren Koordinierung.
4. Schulvorstand
Im Schulvorstand wirken die Schulleiterin, vier Lehrkräfte und vier Erziehungsberechtigte zusammen, um die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätssicherung zu gestalten. Auch in dieses Gremium können alle Erziehungsberechtigten gewählt werden, wenn Sie eine Kandidatur anbieten.
Der Schulvorstand entscheidet z. B. über:
1. Verwendung von Haushaltsmitteln
2. Anträge auf Genehmigung einer besonderen Organisation oder Schulversuchen
3. Ausgestaltung der Stundentafel
4. Durchführung von Projekten
5. Werbung und Sponsoring
6. Jährliche Überprüfung der Arbeit in der Schule
Alle Entscheidungenn müssen hierbei im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben liegen.